Studienfinanzierung
Eine bereits im Vorfeld aus mehreren Quellen gesicherte Studienfinanzierung ist ein relevanter Beitrag zum guten Erfolg eines Wirtschaftsrechtstudiums.Eigenfinanzierung des Wirtschaftsrechtstudiums
Die Gesamtaufwendungen für Lebenshaltungs- und Studienkosten während der sechs bis acht Semester im Bachelorstudium beziehungsweise während der bis zu vier Semester im Masterstudium betragen je nach Wahl des Studienortes und der Hochschule zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Deshalb ist in vielen Fällen eine Mischfinanzierung für das Wirtschaftsrechtstudium unumgänglich. - Elternunterstützung (inklusive Kindergeld), - Rücklagen (Sparpläne, Versicherungen, Vermögensanteile u.a.) und - Zuverdienste bilden die Grundlage, ohne finanzielle Sorgen eine Konzentration auf das Studium zu ermöglichen.
Moderne Studienfinanzierung durch private Fremdmittel
Kredite, die von unterschiedlichen Anbietern für Studierende als Bildungs- oder Studienkredite zur Verfügung gestellt werden, sind vor allem für die Monate vor dem Studienabschluss als Studienfinanzierung geeignet. Unabhängig davon, ob Sie mit einem Kredit die Zeit des Bachelor- oder des Masterabschlusses absichern, stellt diese Lösung in den ersten Berufsjahren bis zum Abschluss der Rückzahlung einen zusätzlichen Kostenfaktor da.
Mehr als 850 verschiedene Stipendienanbieter für eine komplette oder anteilige Studienfinanzierung sind gegenwärtig (Stand: Oktober 2014) über die Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu recherchieren. Schon die Zahl zeigt die wachsende Bedeutung dieser für beide Seiten attraktiven Form der Studienfinanzierung. Neben den klassischen Stipendien, die vor allem nach weltanschaulichen Kriterien vergeben werden, finden sich im Gesamtangebot spezialisierte Stipendien, die konkret auf die Bedürfnisse definierter Studierendengruppen zugeschnitten sind. Auch zur Finanzierung des Wirtschaftsrechtstudiums lohnt sich die Suche nach dem passenden Stipendium.
Mit staatlichen Transferleistungen studieren
Die bekannteste Studienfinanzierung aus öffentlichen Mitteln ist das jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gezahlte Bafög. Die kostengünstige Finanzierung ist an bestimmte Faktoren gebunden: - Das Elterneinkommen (oder das Einkommen des Ehepartners), - das Alter des/der Antragstellenden bei Förderbeginn, - das eigene Vermögen und - die eigenen Zuverdienste werden zur individuellen Berechnung herangezogen. Außerdem müssen Bafög-Empfänger/-innen in regelmäßigen Abständen angemessene Studienerfolge belegen. Sofern Studierende über die Regelstudienzeit hinaus eine Förderung benötigen, müssen die Gründe für die Studienzeitverlängerung rechtzeitig und glaubhaft belegt werden. Abhängig vom Alter und Sozialstatus der Studierenden können im Einzelfall weitere staatliche Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch unterstützend für die Studienfinanzierung in Anspruch genommen werden. Die städtischen Bürgerämter helfen bei der Suche nach der passenden Studienfinanzierung ebenso wie die Studienberatungen der Hochschulen.